Was bedeutet mein Status?
Dies ist der Initialstatus jedes Antrags, der erstellt wird. Anträge in diesem Status können gelöscht und beliebig bearbeitet werden. Zusätzliche Angaben (Hochschulreife, bisherige Laufbahn, etc.), die nicht mit anderen abgegebenen Anträgen verknüpft sind, können ebenfalls bearbeitet werden. Wird der Antrag abgegeben, so ändert sich der Status zu "eingegangen". Nach der Abgabe ist keinerlei Bearbeitung durch den/die Bewerber/-in mehr möglich.
Erstmalig abgegebene Anträge erhalten den Status eingegangen. Anträge mit diesem Status liegen der Hochschule vor, wurden jedoch noch nicht durch einen Bewerber-Manager/-in geprüft.
In diesen Status wird ein eingegangener Antrag durch den Bewerber-Manager/-in versetzt, um dem/die Bewerber/-in zu signalisieren, dass die Bearbeitung des Antrags begonnen hat. Wenn alle Angaben korrekt sind und alle erforderlichen Dokumente eingereicht wurden, kann die Bearbeitung abgeschlossen und der Status damit auf gültig gesetzt werden. Falls an dieser Stelle jedoch der Ausschluss dieses Antrages nötig sein sollte, kann der Status auf ausgeschlossen gesetzt werden.
Alle Anträge, die als gültig eingestuft werden, nehmen am Vergabeverfahren teil.
Dieser Status zeigt an, dass im momentanen Zustand keine Verfahrensteilnahme möglich ist, beispielsweise, weil noch Unterlagen eingereicht werden müssen.
Alle Anträge, die ausgeschlossen wurden, nehmen nicht am Vergabeverfahren teil.
- Zulassungsangebot liegt vor
Es wird ein Zulassungsangebot für den gewählten Studiengang unterbreitet. Innerhalb einer gewissen Frist haben Bewerberbende nun die Möglichkeit, dieses Angebot anzunehmen oder es abzulehnen. Auf die Annahme eines Angebots folgen dann schließlich die Immatrikulation und der Übergang in den Status zugelassen.
- Zulassungsangebot aktuell nicht möglich
Für den Antrag, bei dem ein/e Bewerber/-in im Vergabeverfahren keinen ausreichend guten Ranglistenplatz erreicht hat, ist vorerst kein Zulassungsangebot möglich. In diesem Status müssen Bewerber/-innen abwarten, ob sie durch den Wegfall anderer Bewerber/-innen auf einen besseren Ranglistenplatz aufrücken können.
Der Antrag wurde ein/e Bewerber/-in zurückgezogen.
Was ist eine amtlich beglaubigte Kopie?
Amtliche Beglaubigungen müssen immer ein Dienstsiegel im Original und eine Originalunterschrift des/der Beglaubigenden aufweisen. Besteht die Kopie aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (zum Beispiel schuppenartig) übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint. Bei einer notariellen Beglaubigung (mit Schnur und Siegelmarke) genügt der Beglaubigungsvermerk auf nur einer Seite der Kopie oder Abschrift. Diese Institutionen dürfen Ihre Dokumente beglaubigen:
- die ausstellenden Schulen und Hochschulen sowie das zuständige Ministerium im Heimatland,
- die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland,
- die Kulturabteilung der Botschaft des Landes, aus dem das Zeugnis stammt,
- die im jeweiligen Land zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden und Notare.
In Deutschland darf jede öffentliche Stelle amtlich beglaubigen*, die ein Dienstsiegel führt. Das sind zum Beispiel Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden (z.B. Ortsbürger/-innenmeister/-innen und Ortsvorsteher/-innen, Stadtverwaltungen, Bürgerämter, Rathäuser, Kreisverwaltungen); außerdem Gerichte und Notare.
*Öffentliche Stellen in Deutschland sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, fremdsprachige Dokumente zu beglaubigen. Wenn Sie sich bereits in Deutschland befinden und hier keine öffentliche Stelle finden können, die Ihre Unterlagen beglaubigt, wenden Sie sich bitte an die Botschaft Ihres Landes. (Quelle: Uni-assist Standards)
Was ist eine Hochschulzugangsberechtigung?
Die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist der höchste allgemeine Schulabschluss, der den ersten Zugang zum deutschen Hochschulsystem erlaubt. Die Zulassung zum Studium setzt eine Studien- oder Hochschulzugangsberechtigung (HZB) voraus. Beispiel: Hochschulzugangsberechtigung in Form der allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulreife, Fachhochschulreife oder fachgebundenen Fachschulreife oder Hochschulzugangsberechtigung in Form einer beruflichen Qualifikation nach § 9 Abs. 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes.
Welche Note und welches Datum der Hochschulzugangsberechtigung sind anzugeben?
Bei einer Hochschulzugangsberechtigung in Form der allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulreife, Fachhochschulreife oder fachgebundenen Fachschulreife sind die Abschlussnote und das Abschlussdatum des Zeugnisses anzugeben. Bei einer Hochschulzugangsberechtigung in Form einer beruflichen Qualifikation nach § 9 Abs. 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ist der letzte Zeitpunkt (Datum) anzugeben, der die Bedingung zur Erzielung der Zugangsberechtigung letztendlich nachweist. Beispiel: Bei einer bestandenen Meisterprüfung das Abschlussdatum gemäß dem Meisterbrief. Oder: Bei einer erreichten Qualifikation durch den Abschluss der Sekundarstufe I und einer Berufsausbildung mit darauf folgender mindestens zweijähriger Berufserfahrung ist die Zugangsberechtigung erst nach Ablauf der zwei jährigen beruflichen Tätigkeit erworben.
Kann ich mich bewerben, wenn ich meine Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen habe?
Die Berufsausbildung muss bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein und nachgewiesen werden. Bei einem späteren Abschluss kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung kann frühestens in dem Bewerbungszeitraum erfolgen, in dem der Abschluss der Berufsausbildung nachgewiesen wird.
Kann ich mich für ein Masterstudium bewerben, wenn ich noch kein Bachelorzeugnis habe, aber fast fertig bin?
Sie können sich für den Master-Studiengang bewerben. Zur Einschreibung muss dann der Bachelorabschluss in Form einer beglaubigten Kopie nachgewiesen werden.
Kann ich mich bewerben, wenn ich noch keine Anerkennung der Fachhochschulreife habe?
Mit der Fachhochschulreife, bestehend aus dem schulischen und praktischen Teil, können Sie sich für ein Studium bewerben. Die Durchschnittsnote entnehmen Sie dem Nachweis über den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Den Nachweis über den Erhalt der Fachhochschulreife stellt das Landesschulamt (Brandenburg) oder die Senatsverwaltung (Berlin) auf Antrag aus. Spätestens zur Einschreibung muss der Nachweis über die Fachhochschulreife erbracht werden.
Was ist ein duales Studium?
Ein duales Studium an der Technischen Hochschule Wildau ist ein Studiengang, bei dem Studium und berufliche (Aus-) Bildung bzw. Praxisphasen inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt sind und auf einer Kooperationsvereinbarung zwischen Hochschule und Unternehmen basieren.
Wer kann sich für ein duales Studium bewerben?
Für die dualen Studiengänge „Ingenieurwesen (Maschinenbau)“ und „Automatisierungstechnik“ müssen Sie sich zunächst an einen Kooperationspartner der Technischen Hochschule Wildau wenden und sich dort für eine Ausbildung bewerben. Informationen zu den Kooperationspartnern erhalten Sie auf den Internetseiten der dualen Studiengänge oder über die Kontaktpersonen der dualen Studiengänge. Nach dem ersten Ausbildungsjahr beginnt dann die Zeit Ihres Studiums. Der Ausbildungspartner übermittelt uns Ihre Daten, gleichzeitig müssen Sie sich in diesem Jahr über das Online-Bewerbungsportal der Technischen Hochschule Wildau bewerben/registrieren.
Wer kann sich für den Studiengang „Öffentliche Verwaltung Brandenburg“ oder „Verwaltungsinformatik Brandenburg“ bewerben?
Die Bewerbung für den dualen Studiengang Öffentliche Verwaltung Brandenburg (LL.B) oder Verwaltungsinformatik Brandenburg erfolgt nicht direkt über die Technische Hochschule Wildau. Sie müssen sich auf die jeweilige Ausschreibung des Landes oder der Kommunen bewerben und werden dann durch den Dienstherrn zum Studium an die TH Wildau abgeordnet. Mit erfolgreich absolviertem Bewerbungsverfahren und der Zusage Ihres zukünftigen Dienstherrn, ein Studium an der TH Wildau beginnen zu können, erhalten Sie weitere Informationen zum Immatrikulationsprozess an der TH Wildau. Der Zeitpunkt für die Registrierung und Immatrikulation über das TH-Online-Portal werden Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Weitere Informationen zum Studiengang finden Sie unter Bewerbungsbesonderheiten.
Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bescheinigt, dass Ihr Prüfungsanspruch nicht erloschen ist und Sie keine Modul- oder Fachprüfung „endgültig nicht bestanden“ haben. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer vorherigen Hochschule.
Was ist ein Zweitstudium?
Ein Zweitstudium ist ein weiteres Studium nach einem bereits erfolgreich abgeschlossenen Erststudium in einem anderen Studiengang/in einer anderen Studienrichtung, für den der erste Abschluss keine Zugangsberechtigung ist. Erläuterung: Nach einem erfolgreichen Bachelorstudium folgt ein zweites Bachelorstudium in einer anderen Studienrichtung. Nicht als Zweitstudium gilt jedoch ein Masterstudium nach einem erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudium, hier handelt es sich dann um einen konsekutiven Abschluss. Ein zweiter Studienbeginn nach einen abgebrochenen Erststudium ist auch kein Zweitstudium, sondern ein erneutes Studium (Neueinschreibung). Die Studienplätze für Zweitstudienbewerberbende werden nach der Hochschulvergabeordnung vergeben. Kriterien für die Zulassung zum Zweistudium sind das Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und wichtige Gründe für das Zweitstudium, die in ausführlicher Form schriftlich mit der Bewerbung darzulegen sind.
Welche Nachweise meiner Krankenversicherung sind zu erbringen?
Bewerbung mit gesetzlicher Krankenversicherung
Kontaktieren Sie ihre Krankenkasse. Die gesetzliche Krankenkasse sendet dann die entsprechende elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (M10) direkt an uns.
In manchen Fällen benötigt die gesetzliche Krankenversicherung die Absendernummer der TH Wildau, diese lautet: H0001697
Die Versichertenkarte oder eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung sind nicht ausreichend. Ohne die elektronische Bestätigung Ihrer Krankenkasse über den Status Ihrer Krankenversicherung können Sie nicht eingeschrieben werden.
Bewerbung mit privater Krankenversicherung
Sollten Sie von der gesetzlichen Versicherungspflicht, z. B. aufgrund einer Mitgliedschaft bei einer privaten Krankenversicherung befreit sein, können Sie zu einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl gehen. Die Krankenkasse prüft die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht und sendet die entsprechende elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (M10) direkt an uns. Bitte informieren Sie sich selbstständig bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl.
In manchen Fällen benötigt die gesetzliche Krankenversicherung die Absendernummer der TH Wildau, diese lautet: H0001697
Die Versichertenkarte oder eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung sind nicht ausreichend. Ohne die elektronische Meldung einer gesetzlichen Krankenkasse über den Status Ihrer Krankenversicherung können Sie nicht eingeschrieben werden.
Internationale Bewerber*innen
Sollten Sie noch keine Krankenversicherung abgeschlossen haben, empfehlen wir Ihnen, sich schnellstmöglich bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland zu melden. Sie werden dann zu Ihren Optionen beraten und erhalten ggf. weitere Informationen, wie Sie z. B. online einen Vertrag abschließen können. Bitte vergleichen Sie die Konditionen der Anbieter selbstständig.
Falls Sie bereits bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland versichert sind, wenden Sie sich bitte an diese. Die Krankenkasse sendet dann die entsprechende elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (M10) direkt an uns.
Sollten Sie keine gesetzliche Krankenversicherung abschließen können (z. B. da Sie über 30 Jahre alt sind), melden Sie sich bitte dennoch bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Diese wird Sie dann beraten.
Falls Sie bereits privat oder im Ausland versichert sind, kontaktieren Sie bitte ebenfalls eine gesetzliche Krankenkasse und schicken Sie dieser eine Kopie Ihres Zulassungsbescheides. Schicken Sie darüber hinaus auch Kopien Ihrer Versicherungsunterlagen mit, sodass Ihr Versicherungsschutz geprüft werden kann. Sollte sich dabei herausstellen, dass Ihre Krankenversicherung nicht die zur Immatrikulation benötigten Standards erfüllt, wird die gesetzliche Krankenkasse Ihnen dies mitteilen und Sie beraten. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, sendet die Krankenkasse die entsprechende elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (M10) direkt an uns.
Hinweis: Die Versichertenkarte oder eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung sind nicht ausreichend. Ohne die elektronische Meldung einer gesetzlichen Krankenkasse über den Status Ihrer Krankenversicherung können Sie nicht eingeschrieben werden.
Wie erfolgt die Rückerstattung meiner Studiengebühren, wenn ich vom Studienplatz zurücktrete und den Semesterbeitrag bereits bezahlt habe?
Sie müssen den Antrag auf Rückerstattung von Gebühren und Beiträgen für Studienbewerber/-innen bei Absage des Studienplatzes ausfüllen. Den Antrag finden Sie unter folgendem Link: Antrag auf Rückerstattung von Gebühren und Beiträgen. Der Antrag auf Rückerstattung ist beim Sachgebiet Haushalt einzureichen.
Warum kann ich mich seit der Abgabe meines Immatrikulationsantrags nicht mehr im TH-Online-Portal anmelden?
Ab der Abgabe Ihres Immatrikulationsantrages wird Ihr Account bis zum Tag Ihrer persönlichen Einschreibung gesperrt. Sobald diese vollzogen ist, wird Ihr Account zur Nutzung wieder freigeschaltet.